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Heute ist der Europäischer Datenschutztag!

Zur Feier des Europäischen Datenschutztages – Wissenswertes über die DIN-Norm zur Datenträgervernichtung

Die Normreihe DIN 66399

Bereits seit 2012 ist sie da – die DIN 66399 „Büro- und Datentechnik – Vernichtung von Datenträgern“. Die Normreihe hat somit die bis dato gültige DIN 32757 ersetzt und ist dabei in drei Teile gegliedert:

Der erste Teil befasst sich mit den Grundlagen der Datenträgervernichtung sowie der Beschreibung der in der DIN verwendeten Begrifflichkeiten. Teil 2 beschreibt die nach der Schutzbedarfsermittlung und Schutzklassenzuordnung resultierenden Anforderungen an die Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern. Der letzte Teil, Teil 3 der DIN ist keine offizielle Norm des Deutschen Instituts für Normung, sondern eine Spezifikation. Hier werden die technischen und organisatorischen Anforderungen an den Prozess der Datenträgervernichtung beschrieben. Ziel ist es, Informationsträger, auf denen schutzbedürftige Informationen dargestellt sind, so zu vernichten, dass die Reproduktion der Informationen unmöglich oder zumindest weitgehend unmöglich ist.

*Quellen: DIN e. V., TÜV SÜD AG

Ihr Weg zur richtigen Datenträgervernichtung

Zunächst muss die Schutzwürdigkeit der zu vernichtenden Daten anhand der drei Schutzklassen definiert werden. Basierend auf dieser Einschätzung ergibt sich benötigte Sicherheitsstufe und somit die konkreten Sicherheitsmaßnahmen (bspw. Partikelgröße), welche bei der Vernichtung umzusetzen sind.

Unabhängig von der benötigten Schutzklasse, Sicherheitsstufe und Art der verarbeitenden Datenträger liefern unsere maßgeschneiderten Zerkleinerungslösungen eine sichere Vernichtung Ihrer Daten nach der aktuellsten DIN-Norm 66399.

Zögern Sie nicht: Wir freuen uns auf Ihre Projektanfrage!